Schulbegleitung
Schulbegleiter unterstützen Kinder mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer bzw. seelischer Störung, die an einer allgemeinen Schule unterrichtet werden. Möglich ist auch, dass Kinder, die eine Förderschule besuchen, einen Schulbegleiter zugewiesen bekommen, weil sich die Schule (meist aufgrund eines medizinisch festgestellten Förderbedarfs) nicht in der Lage sieht, den Schüler ohne individuelle Betreuung zu unterrichten. Voraussetzung hierzu ist, dass der Schüler überwiegend in der Klassengemeinschaft unterrichtet wird und dabei schulische Fortschritte erzielen kann. Im Rahmen der angestrebten Inklusion wird verstärkt darauf Wert gelegt, dass Schüler mit Behinderungen Regelschulen besuchen können.
Die Schulbegleitung ist eine Einzelfallmaßnahme, die sich am Schüler orientiert und in der Regel direkt im Klassenzimmer stattfindet. Ein Schulbegleiter soll im schulischen Lebens- und Lernumfeld eine Unterstützung für einen bestimmten Schüler sein, so dass diesem die Teilhabe am Unterricht möglich wird.
Die Schulbegleitung kann grundsätzlich an jeder Schulart und an jedem Schulort durchgeführt werden. Der Einsatzort sichtet sich ausschließlich nach den Personen, welche die Assistenz in Anspruch nehmen wollen. Je nach Bedarf steht ein pädagogischer oder lebenspraktischer Ansatz im Vordergrund.
Der Beschluss, einen Schulbegleiter für einen Schüler zu beantragen, erfolgt nicht auf Antrag des zuständigen Lehrpersonals sondern der Erziehungsberechtigten, nach Möglichkeit in Rücksprache mit Pädagogen oder Schulpsychologen.
Grob können die Aufgaben in zwei Bereiche gegliedert werden:
-
Hilfe bei der Umsetzung von Übungssequenzen
-
Verdeutlichung der Arbeitsanweisungen des Lehrers
-
Hilfestellung im Unterricht durch spezielle Methoden wie Handführung, Verdeutlichung über mehrere Sinneskanäle
-
Lernangebote je nach Verfassung reduzieren oder erweitern
-
Organisation von speziellen Medien und Hilfestellungen beim Umgang mit denselben
-
Ordnungsprinzipien aufbauen und einüben
-
Anleitung geben zur Instandhaltung und Pflege persönlicher Gegenstände und Hilfsmittel,
-
Begleitung, z.B. bei Schulpausen, beim Aufsuchen oder Wechsel des Klassenraumes,
-
Abwendung von Gefahrensituationen,
-
Begleitung während Klassenfahrten, Praktika, Wander- oder Projekttage.
Antragstellung
Die Gewährung einer Schulbegleitung kann von den Eltern, nachdem durch eine Förderkommission ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, bei der Bildungsbehörde sowie beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt werden.
Informationen und Beratung rund um die Möglichkeit der Schulbegleitung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich bei uns, der Initiative Jugendarbeit Neuruppin e.V..
Martina Utpott
Initiative Jugendarbeit Neuruppin e.V.
Mobil: 01713671951